Home  »  Meldung vom 26.03.2020  »  Marke ARTELIER von Christa Wegener Blanc

Wortmarke ARTELIER von Christa Wegener Blanc - ... 614532


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.04.2011



Details zur Marke ARTELIER

Gesuch Nr.

58134/2010

Wortmarke

ARTELIER

Eintrag ins Markenregister

27.04.2011

Hinterlegungs­datum

04.08.2010

Eintragsänderung

27.04.2011

Ablauf Schutzfrist

04.08.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 40, 41

Inhaber

Christa Wegener Blanc
Furkastrasse 40
4054 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 40

Materialbearbeitung.

Klasse 41

Durchführung von Kursen auf dem Gebiet Gestaltung und Kunstgewerbe, insbesondere Schmuck.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ARTELIER

Markeneintragung: Die Markennummer 614532 gehört zu der Wortmarke «ARTELIER» von Christa Wegener Blanc. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 614532 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. März 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 614532 gehört dem Inhaber Christa Wegener Blanc Furkastrasse 40, 4054 Basel CH. Der Inhaber Christa Wegener Blanc hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ARTELIER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ARTELIER, eingetragen durch Christa Wegener Blanc, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.