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Wortmarke FAUST von Faust Switzerland AG - Markeneintrag Nr. 61316/2007


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.07.2008



Details zur Marke FAUST

Gesuch Nr.

Wortmarke

FAUST

Hinterlegungs­datum

12.10.2007

Ablauf Schutzfrist

12.10.2017

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 24, 25, 35, 40, 42

Löschdatum

08.07.2008

Inhaber

Faust Switzerland AG
Augustinergasse 15
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Ritter & Schwaibold Rechtsanwälte
Dufourstrasse 48, Postfach 269
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Körperpflegemittel, Kosmetika, Parfums.

Klasse 24

Textilstoffe.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhen, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Organisation von Modeschauen für werbe- und verkaufsfördernde Zwecke.

Klasse 40

Massanfertigung von Bekleidungsstücken.

Klasse 42

Dienstleistungen eines Modedesigners.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FAUST

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 61316/2007 gehört zum Markengesuch von Faust Switzerland AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 61316/2007 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Juli 2008 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 61316/2007 / Wortmarke FAUST von Faust Switzerland AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Faust Switzerland AG Augustinergasse 15, 8001 Zürich CH. Faust Switzerland AG wird vertreten durch Ritter & Schwaibold Rechtsanwälte Dufourstrasse 48, Postfach 269, 8024 Zürich CH.


Marke FAUST mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FAUST, eingetragen durch Faust Switzerland AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.