Home  »  Meldung vom 05.07.2025  »  Marke Betterhomes - der Immobilienfairmittler von BETTERHOMES AG

Betterhomes - der Immobilienfairmittler (613047)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke Betterhomes - der Immobilienfairmittler

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

51860/2011

Wortmarke

Betterhomes - der Immobilienfairmittler

Eintrag ins Markenregister

14.03.2011

Hinterlegungs­datum

16.02.2011

Ablauf Schutzfrist

16.02.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 45

Inhaber

BETTERHOMES AG
Flurstrasse 55
8048 Zürich CH
 

Vertreter

RENTSCH PARTNER AG
Kirchenweg 8, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Betterhomes - der Immobilienfairmittler

Markeneintragung: Die Markennummer 613047 gehört zu der Wortmarke «Betterhomes - der Immobilienfairmittler» von BETTERHOMES AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 613047 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 613047 gehört dem Inhaber BETTERHOMES AG Flurstrasse 55, 8048 Zürich CH. BETTERHOMES AG wird vertreten durch RENTSCH PARTNER AG Kirchenweg 8, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke Betterhomes - der Immobilienfairmittler mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Betterhomes - der Immobilienfairmittler, eingetragen durch BETTERHOMES AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.