Home  »  Meldung vom 29.07.2021  »  Marke GOLDRITTER von Landi Schweiz AG

Wortmarke GOLDRITTER von Landi Schweiz AG - Markeneintrag ... 612407


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.03.2011



Details zur Marke GOLDRITTER

Gesuch Nr.

50024/2011

Wortmarke

GOLDRITTER

Eintrag ins Markenregister

02.03.2011

Hinterlegungs­datum

03.01.2011

Eintragsänderung

02.03.2011

Ablauf Schutzfrist

03.01.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 35

Löschdatum

28.07.2021

Inhaber

Landi Schweiz AG
Schulriederstrasse 5
3293 Dotzigen CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16A
3007 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 35

Detailhandel mit Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GOLDRITTER

Markeneintragung: Die Markennummer 612407 gehört zu der Wortmarke «GOLDRITTER» von Landi Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 612407 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Juli 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 612407 gehört dem Inhaber Landi Schweiz AG Schulriederstrasse 5, 3293 Dotzigen CH. Landi Schweiz AG wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, 3007 Bern CH.


Marke GOLDRITTER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GOLDRITTER, eingetragen durch Landi Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.