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Wortmarke EVABETA von Omya (Schweiz) AG,AGRO - ... 611461


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.02.2011



Details zur Marke EVABETA

Gesuch Nr.

01023/2010

Wortmarke

EVABETA

Eintrag ins Markenregister

07.02.2011

Hinterlegungs­datum

22.11.2010

Eintragsänderung

07.02.2011

Ablauf Schutzfrist

22.11.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5, 31

Inhaber

Omya (Schweiz) AG,AGRO
Baslerstrasse 42
4665 Oftringen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharz im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand, Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln, Gerbemittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

Klasse 5

Desinfektionsmittel für Landwirtschaft; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide; Herbizide.

Klasse 31

Katzenstreu, lebende Tiere (Nützlinge), Sämereien.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EVABETA

Markeneintragung: Die Markennummer 611461 gehört zu der Wortmarke «EVABETA» von Omya (Schweiz) AG,AGRO. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 611461 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Juni 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 611461 gehört dem Inhaber Omya (Schweiz) AG,AGRO Baslerstrasse 42, 4665 Oftringen CH. Der Inhaber Omya (Schweiz) AG,AGRO hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke EVABETA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EVABETA, eingetragen durch Omya (Schweiz) AG,AGRO, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.