Home  »  Meldung vom 13.08.2021  »  Marke rhy:lax von Matter Olivier

Wortmarke rhy:lax von Matter Olivier - Markeneintrag Nr. 610925


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.01.2011



Details zur Marke rhy:lax

Gesuch Nr.

50683/2011

Wortmarke

rhy:lax

Eintrag ins Markenregister

27.01.2011

Hinterlegungs­datum

20.01.2011

Eintragsänderung

27.01.2011

Ablauf Schutzfrist

20.01.2021

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 41, 43

Löschdatum

12.08.2021

Inhaber

Matter Olivier
Delsbergerallee 35
4053 Basel CH
 

Vertreter

Erbsland Benedikt
Oberwilerstrasse 70
4054 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag rhy:lax

Markeneintragung: Die Markennummer 610925 gehört zu der Wortmarke «rhy:lax» von Matter Olivier. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 610925 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. August 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 610925 gehört dem Inhaber Matter Olivier Delsbergerallee 35, 4053 Basel CH. Matter Olivier wird vertreten durch Erbsland Benedikt Oberwilerstrasse 70, 4054 Basel CH.


Marke rhy:lax mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke rhy:lax, eingetragen durch Matter Olivier, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.