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Wortmarke fleur de truffes von R. + H. Neuenschwander AG - ... 609874


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.12.2010



Details zur Marke fleur de truffes

Gesuch Nr.

62061/2010

Wortmarke

fleur de truffes

Eintrag ins Markenregister

28.12.2010

Hinterlegungs­datum

05.11.2010

Eintragsänderung

28.12.2010

Ablauf Schutzfrist

05.11.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Inhaber

R. + H. Neuenschwander AG
Bernstrasse 31
3308 Grafenried CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle, Speisefette.

Zusammenfassung zum Markeneintrag fleur de truffes

Markeneintragung: Die Markennummer 609874 gehört zu der Wortmarke «fleur de truffes» von R. + H. Neuenschwander AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 609874 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. November 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 609874 gehört dem Inhaber R. + H. Neuenschwander AG Bernstrasse 31, 3308 Grafenried CH. R. + H. Neuenschwander AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke fleur de truffes mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke fleur de truffes, eingetragen durch R. + H. Neuenschwander AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.