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Bildmarke BYC BEST YACHT CHARTER von KNORR Karsten ...


Land des Markeninhabers: Australien  AU (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.12.2010

Bildmarke 609865

Details zur Marke BYC BEST YACHT CHARTER ((fig.))

Gesuch Nr.

59857/2010

Bildmarke

BYC BEST YACHT CHARTER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.12.2010

Hinterlegungs­datum

17.09.2010

Eintragsänderung

28.12.2010

Ablauf Schutzfrist

17.09.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 38, 39

Löschdatum

13.04.2021

Farbanspruch

Dunkelblau, hellblau.

Inhaber

KNORR Karsten
Manly
Neusüdwales AU
 

Vertreter

Regina Natsch Keller
Amstutz Greuter Rechtsanwälte, Hallerstrasse 6, Postfach
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung im Internet für Dritte.

Klasse 38

Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen im Internet.

Klasse 39

Reisevermittlung, Veranstaltung von Reisen, Reisereservierungen und -buchungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BYC BEST YACHT CHARTER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 609865 gehört zu der Bildmarke «-» von KNORR Karsten. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 609865 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. April 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 609865 gehört dem Inhaber KNORR Karsten Manly, Neusüdwales AU. KNORR Karsten wird vertreten durch Regina Natsch Keller Amstutz Greuter Rechtsanwälte, Hallerstrasse 6, Postfach, 3001 Bern CH.


Marke BYC BEST YACHT CHARTER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BYC BEST YACHT CHARTER ((fig.)), eingetragen durch KNORR Karsten, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.