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Bildmarke irheuma von Tamborrini Giorgio (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.12.2010

Bildmarke 609770

Details zur Marke irheuma ((fig.))

Gesuch Nr.

59982/2010

Bildmarke

irheuma ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.12.2010

Hinterlegungs­datum

21.09.2010

Eintragsänderung

24.12.2010

Ablauf Schutzfrist

21.09.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

42, 44

Löschdatum

16.04.2021

Inhaber

Tamborrini Giorgio
Kreuznagelweg 20
4132 Muttenz CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Klasse 44

Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag irheuma ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 609770 gehört zu der Bildmarke «-» von Tamborrini Giorgio. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 609770 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. April 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 609770 gehört dem Inhaber Tamborrini Giorgio Kreuznagelweg 20, 4132 Muttenz CH. Der Inhaber Tamborrini Giorgio hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke irheuma ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke irheuma ((fig.)), eingetragen durch Tamborrini Giorgio, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.