Home  »  Meldung vom 04.03.2020  »  Marke Zahnarztpraxis Löwenzahn von Augustin und Naef,c/o Zahnarztpraxis Löwenzahn

Zahnarztpraxis Löwenzahn (609487)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.12.2010



Details zur Marke Zahnarztpraxis Löwenzahn

Gesuch Nr.

61763/2010

Wortmarke

Zahnarztpraxis Löwenzahn

Eintrag ins Markenregister

21.12.2010

Hinterlegungs­datum

01.11.2010

Eintragsänderung

21.12.2010

Ablauf Schutzfrist

01.11.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Inhaber

Augustin und Naef,c/o Zahnarztpraxis Löwenzahn
Löwenstrasse 2
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Felix Naef / Zahnarztpraxis Löwenzahn
Löwenstrasse2
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 44

Zahnärztliche Dienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Zahnarztpraxis Löwenzahn

Markeneintragung: Die Markennummer 609487 gehört zu der Wortmarke «Zahnarztpraxis Löwenzahn» von Augustin und Naef,c/o Zahnarztpraxis Löwenzahn. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 609487 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. März 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 609487 gehört dem Inhaber Augustin und Naef,c/o Zahnarztpraxis Löwenzahn Löwenstrasse 2, 8001 Zürich CH. Augustin und Naef,c/o Zahnarztpraxis Löwenzahn wird vertreten durch Felix Naef / Zahnarztpraxis Löwenzahn Löwenstrasse2, 8001 Zürich CH.


Marke Zahnarztpraxis Löwenzahn mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Zahnarztpraxis Löwenzahn, eingetragen durch Augustin und Naef,c/o Zahnarztpraxis Löwenzahn, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.