Home  »  Meldung vom 24.07.2024  »  Marke TrueInsight von Tyco Fire & Security GmbH

Wortmarke TrueInsight von Tyco Fire & Security GmbH - ... 609398


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.12.2010



Details zur Marke TrueInsight

Gesuch Nr.

59322/2010

Wortmarke

TrueInsight

Eintrag ins Markenregister

20.12.2010

Hinterlegungs­datum

04.09.2010

Eintragsänderung

20.12.2010

Ablauf Schutzfrist

04.09.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

45

Inhaber

Tyco Fire & Security GmbH
Victor von Bruns-Strasse 21
8212 Neuhausen am Rheinfall CH
 

Vertreter

Valfor Rechtsanwälte AG
St. Annagasse 9, Postfach 1162
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 45

Überwachung von Feueralarmen; Fernüberwachung von Feueralarmen; Überwachung von Feuermeldeanlagen; Fernüberwachung von Feuermeldeanlagen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TrueInsight

Markeneintragung: Die Markennummer 609398 gehört zu der Wortmarke «TrueInsight» von Tyco Fire & Security GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 609398 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 609398 gehört dem Inhaber Tyco Fire & Security GmbH Victor von Bruns-Strasse 21, 8212 Neuhausen am Rheinfall CH. Tyco Fire & Security GmbH wird vertreten durch Valfor Rechtsanwälte AG St. Annagasse 9, Postfach 1162, 8021 Zürich CH.


Marke TrueInsight mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TrueInsight, eingetragen durch Tyco Fire & Security GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.