Home  »  Meldung vom 27.04.2020  »  Marke sodom & gomorrha von Alexander Herrmann

Wortmarke sodom & gomorrha von Alexander Herrmann - ... 608687


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.12.2010



Details zur Marke sodom & gomorrha

Gesuch Nr.

59871/2009

Wortmarke

sodom & gomorrha

Eintrag ins Markenregister

01.12.2010

Hinterlegungs­datum

09.09.2009

Eintragsänderung

01.12.2010

Ablauf Schutzfrist

09.09.2019

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

17, 41, 43

Löschdatum

25.04.2020

Inhaber

Alexander Herrmann
Steinrebenstrasse 132
4153 Reinach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 17

Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate), Dichtungsmaterial, Packungsmaterial, Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall).

Klasse 41

Sportliche Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag sodom & gomorrha

Markeneintragung: Die Markennummer 608687 gehört zu der Wortmarke «sodom & gomorrha» von Alexander Herrmann. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 608687 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. April 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 608687 gehört dem Inhaber Alexander Herrmann Steinrebenstrasse 132, 4153 Reinach CH. Der Inhaber Alexander Herrmann hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke sodom & gomorrha mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke sodom & gomorrha, eingetragen durch Alexander Herrmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.