Home  »  Meldung vom 03.02.2010  »  Bild Marke von THE PROCTER & GAMBLE COMPANY

Bildmarke 60863/2008 von THE PROCTER & GAMBLE COMPANY


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.02.2010

Bildmarke 60863/2008

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

((fig.))

Hinterlegungs­datum

02.09.2008

Ablauf Schutzfrist

02.09.2018

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Löschdatum

03.02.2010

Farbanspruch

blau, hellblau, dunkelblau, grau/silber, weiss

Inhaber

THE PROCTER & GAMBLE COMPANY
One Procter & Gamble Plaza
45202 Cincinnati, Ohio US
 

Vertreter

Lardelli Bener Audétat,Dr. Thomas Audétat
Hartbertstrasse 1
7001 Chur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Mittel für die Haarpflege, namentlich Shampoos.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 60863/2008 gehört zum Markengesuch von THE PROCTER & GAMBLE COMPANY. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 60863/2008 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Februar 2010 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 60863/2008 / Bildmarke 60863/2008 von THE PROCTER & GAMBLE COMPANY gehört dem Inhaber THE PROCTER & GAMBLE COMPANY One Procter & Gamble Plaza, 45202 Cincinnati, Ohio US. THE PROCTER & GAMBLE COMPANY wird vertreten durch Lardelli Bener Audétat,Dr. Thomas Audétat Hartbertstrasse 1, 7001 Chur CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch THE PROCTER & GAMBLE COMPANY, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.