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Bildmarke MISS SÜDOSTSCHWEIZ von Somedia Press AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 26.11.2010

Bildmarke 608441

Details zur Marke MISS SÜDOSTSCHWEIZ ((fig.))

Gesuch Nr.

56162/2010

Bildmarke

MISS SÜDOSTSCHWEIZ ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.11.2010

Hinterlegungs­datum

15.06.2010

Eintragsänderung

26.11.2010

Ablauf Schutzfrist

15.06.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 41

Löschdatum

13.01.2021

Inhaber

Somedia Press AG
Sommeraustrasse 32
7007 Chur CH
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft; Zeitschriften, Kataloge, Fotobücher; Fotografien.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten, alle Arten von Marketingaktivitäten, Organisation, Konzeption, Promotion; Werbung, einschliesslich Vermitteln von Inseraten, insbesondere über globale/universale Telekommunikationssysteme; E-Commerce Dienstleistungen, nämlich Werbung via Computernetzwerke in Form von Daten, Text, Bild, Ton oder sämtlichen Kombinationen derselben für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen aller Art; Versandwerbung; Plakatanschlagwerbung; Personalanwerbung; On-line Werbung auf einem Computernetzwerk; Werbung durch Werbeschriften; Fernsehwerbung; Rundfunkwerbung; Vermittlung von Werbemöglichkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Organisation und Durchführung von kulturellen Anlässen und Unterhaltungsshows; Produktion von Shows, Filmen, Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Dienstleistungen einer Modellagentur; Herausgabe von Texten; Herausgabe von audiovisuellen Erzeugnissen; Anbieten einer Website mit Informationen und audiovisuellen Beiträgen; Veranstaltung und Durchführung von Workshops (Ausbildung); Veranstaltung von Unterhaltungsshows [Künstleragenturen]; Veranstaltung von Wettbewerben [Erziehung und Unterhaltung]; Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Bereitstellung von interaktiven Informationen, online aus Computerdatenbanken oder im Internet bereitgestellt, über Unterhaltungs- und Bildungsveranstaltungen; Organisation, Veranstaltung und Leitung von Seminaren, Kolloquien, Kongressen und Symposien; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Information über Veranstaltungen [Unterhaltung].



Zusammenfassung zum Markeneintrag MISS SÜDOSTSCHWEIZ ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 608441 gehört zu der Bildmarke «-» von Somedia Press AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 608441 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Januar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 608441 gehört dem Inhaber Somedia Press AG Sommeraustrasse 32, 7007 Chur CH. Somedia Press AG wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke MISS SÜDOSTSCHWEIZ ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MISS SÜDOSTSCHWEIZ ((fig.)), eingetragen durch Somedia Press AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.