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Bildmarke seecafe ice cream food drinks von Grand Casino ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.11.2010

Bildmarke 607896

Details zur Marke seecafe ice cream food drinks ((fig.))

Gesuch Nr.

57319/2010

Bildmarke

seecafe ice cream food drinks ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.11.2010

Hinterlegungs­datum

14.07.2010

Eintragsänderung

11.11.2010

Ablauf Schutzfrist

14.07.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Inhaber

Grand Casino Luzern AG
Haldenstrasse 6
6006 Luzern CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Verpflegung von Gästen in Cafés und Restaurants.



Zusammenfassung zum Markeneintrag seecafe ice cream food drinks ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 607896 gehört zu der Bildmarke «-» von Grand Casino Luzern AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 607896 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juli 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 607896 gehört dem Inhaber Grand Casino Luzern AG Haldenstrasse 6, 6006 Luzern CH. Grand Casino Luzern AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke seecafe ice cream food drinks ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke seecafe ice cream food drinks ((fig.)), eingetragen durch Grand Casino Luzern AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.