Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke BEST OF THE ALPS ((fig.)) von Verein Best of the Alps

BEST OF THE ALPS ((fig.)) (606425)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 606425

Details zur Marke BEST OF THE ALPS ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

59564/2010

Bildmarke

BEST OF THE ALPS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.10.2010

Hinterlegungs­datum

10.09.2010

Ablauf Schutzfrist

10.09.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 9, 12, 14, 18, 25, 28, 29, 30, 34

Inhaber

Verein Best of the Alps
The Classic Mountain Resorts, Bodmiweg 17
3818 Grindelwald CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag BEST OF THE ALPS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 606425 gehört zu der Bildmarke «BEST OF THE ALPS ((fig.))» von Verein Best of the Alps. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 606425 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 606425 gehört dem Inhaber Verein Best of the Alps The Classic Mountain Resorts, Bodmiweg 17, 3818 Grindelwald CH. Verein Best of the Alps wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke BEST OF THE ALPS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEST OF THE ALPS ((fig.)), eingetragen durch Verein Best of the Alps, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.