Home  »  Meldung vom 01.02.2021  »  Marke ALVEOCARE von Degradable Solutions AG

Wortmarke ALVEOCARE von Degradable Solutions AG - ... 605824


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.09.2010



Details zur Marke ALVEOCARE

Gesuch Nr.

57075/2010

Wortmarke

ALVEOCARE

Eintrag ins Markenregister

24.09.2010

Hinterlegungs­datum

07.07.2010

Eintragsänderung

24.09.2010

Ablauf Schutzfrist

07.07.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 10

Löschdatum

30.01.2021

Inhaber

Degradable Solutions AG
Wagistrase 23
8800 Thalwil CH
 

Vertreter

BOHEST AG
Zweigniederlassung Ostschweiz, Postfach 147
9471 Buchs CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse.

Klasse 10

Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate; orthopädische Artikel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALVEOCARE

Markeneintragung: Die Markennummer 605824 gehört zu der Wortmarke «ALVEOCARE» von Degradable Solutions AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 605824 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Januar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 605824 gehört dem Inhaber Degradable Solutions AG Wagistrase 23, 8800 Thalwil CH. Degradable Solutions AG wird vertreten durch BOHEST AG Zweigniederlassung Ostschweiz, Postfach 147, 9471 Buchs CH.


Marke ALVEOCARE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ALVEOCARE, eingetragen durch Degradable Solutions AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.