Home  »  Meldung vom 08.01.2021  »  Ultra Yield von Cameron Chemicals, Inc.

Bildmarke Ultra Yield von Cameron Chemicals, Inc. ...


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.09.2010

Bildmarke 605094

Details zur Marke Ultra Yield ((fig.))

Gesuch Nr.

55913/2010

Bildmarke

Ultra Yield ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.09.2010

Hinterlegungs­datum

09.06.2010

Eintragsänderung

13.09.2010

Ablauf Schutzfrist

09.06.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

1

Löschdatum

07.01.2021

Inhaber

Cameron Chemicals, Inc.
4530 Professional Circle, Suite 201, Virginia Beach
23455 Virginia US
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Forchstrasse 30, P.O. Box 1067
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Düngemittel und Mikronährstoffe für die Landwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Ultra Yield ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 605094 gehört zu der Bildmarke «-» von Cameron Chemicals, Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 605094 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Januar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 605094 gehört dem Inhaber Cameron Chemicals, Inc. 4530 Professional Circle, Suite 201, Virginia Beach, 23455 Virginia US. Cameron Chemicals, Inc. wird vertreten durch Wild Schnyder AG Forchstrasse 30, P.O. Box 1067, 8032 Zürich CH.


Marke Ultra Yield ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Ultra Yield ((fig.)), eingetragen durch Cameron Chemicals, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.