Home  »  Meldung vom 26.10.2020  »  Marke Bluetek von Hans zen Ruffinen

Wortmarke Bluetek von Hans zen Ruffinen - Markeneintrag Nr. 605069


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.09.2010



Details zur Marke Bluetek

Gesuch Nr.

53128/2010

Wortmarke

Bluetek

Eintrag ins Markenregister

13.09.2010

Hinterlegungs­datum

29.03.2010

Eintragsänderung

13.09.2010

Ablauf Schutzfrist

29.03.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Löschdatum

23.10.2020

Inhaber

Hans zen Ruffinen
Carl Spitteler Strasse 5
4142 Münchenstein CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Unternehmensberatung im Bereich der Informationstechnologie.

Klasse 41

Unterricht, nämlich Schulungen für das bessere Verstehen von Services im (IT) Information Technologie Bereich; Unterricht, nämlich Schulung im Bereich Computer Technologien inklusive deren Nutzung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bluetek

Markeneintragung: Die Markennummer 605069 gehört zu der Wortmarke «Bluetek» von Hans zen Ruffinen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 605069 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 605069 gehört dem Inhaber Hans zen Ruffinen Carl Spitteler Strasse 5, 4142 Münchenstein CH. Der Inhaber Hans zen Ruffinen hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Bluetek mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Bluetek, eingetragen durch Hans zen Ruffinen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.