Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke FELSENAU IN BERN GEBRAUT SEIT 1881 ((fig.)) von Brauerei Felsenau AG

FELSENAU IN BERN GEBRAUT SEIT 1881 ((fig.)) (605064)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 605064

Details zur Marke FELSENAU IN BERN GEBRAUT SEIT 1881 ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

54575/2010

Bildmarke

FELSENAU IN BERN GEBRAUT SEIT 1881 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.09.2010

Hinterlegungs­datum

07.05.2010

Ablauf Schutzfrist

07.05.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 21, 32, 33, 35, 41, 43

Inhaber

Brauerei Felsenau AG
Strandweg 34
3004 Bern CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag FELSENAU IN BERN GEBRAUT SEIT 1881 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 605064 gehört zu der Bildmarke «FELSENAU IN BERN GEBRAUT SEIT 1881 ((fig.))» von Brauerei Felsenau AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 605064 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 605064 gehört dem Inhaber Brauerei Felsenau AG Strandweg 34, 3004 Bern CH. Brauerei Felsenau AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke FELSENAU IN BERN GEBRAUT SEIT 1881 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FELSENAU IN BERN GEBRAUT SEIT 1881 ((fig.)), eingetragen durch Brauerei Felsenau AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.