Details zur Marke DENTAFLEX
Marken Nr.
Gesuch Nr.
55084/2010
Wortmarke
DENTAFLEX
Eintrag ins Markenregister
13.09.2010
Hinterlegungsdatum
20.05.2010
Eintragsänderung
13.09.2010
Ablauf Schutzfrist
20.05.2030
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
5, 31
Inhaber
Vertreter
Münstergasse 38
3011 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Veterinärmedizinische und Hygienepräparate und -substanzen; medizinische Zusätze zu Tierfutter; Mundwässer; Desinfektionsmittel; Pestizide; Parasitizide; Herbizide; Fungizide; Insektizide; insektentötende Halsbänder; alles zur Verwendung bei Tieren.
Klasse 31
Futtermittel für Tiere, Vögel und Fische und Präparate in Klasse 31 zur Verwendung als Zusätze für diese Futtermittel; Kauknochen für Hunde; Streu für Tiere; jedoch ohne Futtermittel für Vieh, einschliesslich Futter für Rinder, Schafe und Schweine, Futtermittel für Pferde, Futtermittel für Federvieh, Vögel und Wildgeflügel.
Zusammenfassung zum Markeneintrag DENTAFLEX
Markeneintragung: Die Markennummer 605062 gehört zu der Wortmarke «DENTAFLEX» von Mars Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 605062 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. März 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 605062 gehört dem Inhaber Mars Schweiz AG Baarermattstrasse 6, 6340 Baar CH. Mars Schweiz AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.
Marke DENTAFLEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke DENTAFLEX, eingetragen durch Mars Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)