Home  »  Meldung vom 26.03.2021  »  Marke xardurius von Kenneth Alexander Kaufmann

Wortmarke xardurius von Kenneth Alexander Kaufmann - ... 604914


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.09.2010



Details zur Marke xardurius

Gesuch Nr.

59267/2010

Wortmarke

xardurius

Eintrag ins Markenregister

13.09.2010

Hinterlegungs­datum

02.09.2010

Eintragsänderung

13.09.2010

Ablauf Schutzfrist

02.09.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 38, 42

Löschdatum

25.03.2021

Inhaber

Kenneth Alexander Kaufmann
Höheweg 43
3054 Schüpfen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; Spielkarten.

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag xardurius

Markeneintragung: Die Markennummer 604914 gehört zu der Wortmarke «xardurius» von Kenneth Alexander Kaufmann. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 604914 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. März 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 604914 gehört dem Inhaber Kenneth Alexander Kaufmann Höheweg 43, 3054 Schüpfen CH. Der Inhaber Kenneth Alexander Kaufmann hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke xardurius mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke xardurius, eingetragen durch Kenneth Alexander Kaufmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.