Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke JUNGFRAU SKI REGION ((fig.)) von Jungfraubahnen Management AG

JUNGFRAU SKI REGION ((fig.)) (604632)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 604632

Details zur Marke JUNGFRAU SKI REGION ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

58543/2010

Bildmarke

JUNGFRAU SKI REGION ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.09.2010

Hinterlegungs­datum

16.08.2010

Ablauf Schutzfrist

16.08.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 41, 43

Inhaber

Jungfraubahnen Management AG
Harderstrasse 14
3800 Interlaken CH
 

Vertreter

Valfor Rechtsanwälte AG
St. Annagasse 9, Postfach 1162
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag JUNGFRAU SKI REGION ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 604632 gehört zu der Bildmarke «JUNGFRAU SKI REGION ((fig.))» von Jungfraubahnen Management AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 604632 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 604632 gehört dem Inhaber Jungfraubahnen Management AG Harderstrasse 14, 3800 Interlaken CH. Jungfraubahnen Management AG wird vertreten durch Valfor Rechtsanwälte AG St. Annagasse 9, Postfach 1162, 8021 Zürich CH.


Marke JUNGFRAU SKI REGION ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JUNGFRAU SKI REGION ((fig.)), eingetragen durch Jungfraubahnen Management AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.