Home  »  Meldung vom 01.03.2021  »  Marke bachmanns kulinarisches wahrzeichen von Confiseur Bachmann AG

bachmanns kulinarisches wahrzeichen (604237)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.08.2010



Details zur Marke bachmanns kulinarisches wahrzeichen

Gesuch Nr.

54814/2010

Wortmarke

bachmanns kulinarisches wahrzeichen

Eintrag ins Markenregister

23.08.2010

Hinterlegungs­datum

02.08.2010

Eintragsänderung

23.08.2010

Ablauf Schutzfrist

02.08.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

26.02.2021

Inhaber

Confiseur Bachmann AG
Schwanenplatz 7
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Schokolade, Torten, Desserts soweit nicht in anderen Klassen enthalten, Konfekt, Macaron, Gebäcke, Pralinés, Schokoladenprodukte, Confiseriewaren, Bäckereiprodukte, Kaffee, Kakao, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Kühleis.



Zusammenfassung zum Markeneintrag bachmanns kulinarisches wahrzeichen

Markeneintragung: Die Markennummer 604237 gehört zu der Wortmarke «bachmanns kulinarisches wahrzeichen» von Confiseur Bachmann AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 604237 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Februar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 604237 gehört dem Inhaber Confiseur Bachmann AG Schwanenplatz 7, 6002 Luzern CH. Der Inhaber Confiseur Bachmann AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke bachmanns kulinarisches wahrzeichen mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke bachmanns kulinarisches wahrzeichen, eingetragen durch Confiseur Bachmann AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.