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Wortmarke WETTERALARM von Gebäudeversicherung Bern (GVB) - ... 603851


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.08.2010



Details zur Marke WETTERALARM

Gesuch Nr.

52040/2010

Wortmarke

WETTERALARM

Eintrag ins Markenregister

13.08.2010

Hinterlegungs­datum

01.03.2010

Eintragsänderung

13.08.2010

Ablauf Schutzfrist

01.03.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 36, 38, 45

Inhaber

Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Papiermühlestrasse 130
3063 Ittigen CH
 

Vertreter

TIMES Attorneys
Feldeggstrasse 12
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren.

Klasse 36

Versicherungswesen, Finanzwesen, Immobilienwesen.

Klasse 38

Telekommunikation; Empfangen und Übermitteln von Daten mittels Telekommunikation.

Klasse 45

Lizenzvergabe an gewerblichen Schutzrechten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag WETTERALARM

Markeneintragung: Die Markennummer 603851 gehört zu der Wortmarke «WETTERALARM» von Gebäudeversicherung Bern (GVB). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 603851 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. November 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 603851 gehört dem Inhaber Gebäudeversicherung Bern (GVB) Papiermühlestrasse 130, 3063 Ittigen CH. Gebäudeversicherung Bern (GVB) wird vertreten durch TIMES Attorneys Feldeggstrasse 12, 8024 Zürich CH.


Marke WETTERALARM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WETTERALARM, eingetragen durch Gebäudeversicherung Bern (GVB), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.