Home  »  Meldung vom 07.12.2010  »  Marke Koralith von Karl Bubenhofer AG

Wortmarke Koralith von Karl Bubenhofer AG - Markeneintrag ... 603540


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.08.2010



Details zur Marke Koralith

Gesuch Nr.

57399/2010

Wortmarke

Koralith

Eintrag ins Markenregister

05.08.2010

Hinterlegungs­datum

15.07.2010

Eintragsänderung

05.08.2010

Ablauf Schutzfrist

15.07.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

2, 19

Löschdatum

06.12.2010

Inhaber

Karl Bubenhofer AG
Hirschenstrasse 26
9201 Gossau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 2

Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.

Klasse 19

Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall).



Zusammenfassung zum Markeneintrag Koralith

Markeneintragung: Die Markennummer 603540 gehört zu der Wortmarke «Koralith» von Karl Bubenhofer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 603540 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Dezember 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 603540 gehört dem Inhaber Karl Bubenhofer AG Hirschenstrasse 26, 9201 Gossau CH. Der Inhaber Karl Bubenhofer AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Koralith mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Koralith, eingetragen durch Karl Bubenhofer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.