Home  »  Meldung vom 11.05.2016  »  Geneva GHOTRA von Al-Kaking Trading International FZE

Bildmarke Geneva GHOTRA von Al-Kaking Trading ...


Land des Markeninhabers: Vereinigte Arabische Emirate  AE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.08.2010

Bildmarke 603364

Details zur Marke Geneva GHOTRA ((fig.))

Gesuch Nr.

60998/2009

Bildmarke

Geneva GHOTRA ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.08.2010

Hinterlegungs­datum

26.03.2010

Eintragsänderung

02.08.2010

Ablauf Schutzfrist

26.03.2020

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Inhaber

Al-Kaking Trading International FZE
P.O. Box 40102
Ajman Free Zone AE
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Geneva GHOTRA ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 603364 gehört zu der Bildmarke «-» von Al-Kaking Trading International FZE. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 603364 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Mai 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 603364 gehört dem Inhaber Al-Kaking Trading International FZE P.O. Box 40102, Ajman Free Zone AE. Al-Kaking Trading International FZE wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke Geneva GHOTRA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Geneva GHOTRA ((fig.)), eingetragen durch Al-Kaking Trading International FZE, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.