Home  »  Meldung vom 09.09.2020  »  Marke CHRONOFAB von Guhl & Associates

Wortmarke CHRONOFAB von Guhl & Associates - Markeneintrag ... 603238


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.07.2010



Details zur Marke CHRONOFAB

Gesuch Nr.

51473/2010

Wortmarke

CHRONOFAB

Eintrag ins Markenregister

27.07.2010

Hinterlegungs­datum

14.02.2010

Eintragsänderung

27.07.2010

Ablauf Schutzfrist

14.02.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 35

Löschdatum

08.09.2020

Inhaber

Guhl & Associates
Blumenrain 32
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CHRONOFAB

Markeneintragung: Die Markennummer 603238 gehört zu der Wortmarke «CHRONOFAB» von Guhl & Associates. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 603238 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. September 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 603238 gehört dem Inhaber Guhl & Associates Blumenrain 32, 4051 Basel CH. Der Inhaber Guhl & Associates hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CHRONOFAB mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CHRONOFAB, eingetragen durch Guhl & Associates, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.