Home  »  Meldung vom 01.05.2014  »  Marke Ostschweizer Edelkrebse von Meister Gastro AG

Ostschweizer Edelkrebse (60303/2013)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.05.2014



Details zur Marke Ostschweizer Edelkrebse

Gesuch Nr.

Wortmarke

Ostschweizer Edelkrebse

Hinterlegungs­datum

23.08.2013

Ablauf Schutzfrist

23.08.2023

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Löschdatum

01.05.2014

Inhaber

Meister Gastro AG
Oberkahnenstrasse 4
8450 Andelfingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

In der Ostschweiz Produzierte Edelkrebse der Gattung Astacus Astacus; Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Ostschweizer Edelkrebse

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 60303/2013 gehört zum Markengesuch von Meister Gastro AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 60303/2013 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Mai 2014 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 60303/2013 / Ostschweizer Edelkrebse gehört dem Inhaber Meister Gastro AG Oberkahnenstrasse 4, 8450 Andelfingen CH. Der Inhaber Meister Gastro AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Ostschweizer Edelkrebse mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Ostschweizer Edelkrebse, eingetragen durch Meister Gastro AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.