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Bildmarke Swiss TPH ((fig.)) von Schweizerisches Tropen- ... 602775


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 602775

Details zur Marke Swiss TPH ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

51328/2010

Bildmarke

Swiss TPH ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.07.2010

Hinterlegungs­datum

10.02.2010

Ablauf Schutzfrist

10.02.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 42, 44

Inhaber

Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut
Socinstrasse 57, Postfach
4002 Basel CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Swiss TPH ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 602775 gehört zu der Bildmarke «Swiss TPH ((fig.))» von Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 602775 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Dezember 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 602775 gehört dem Inhaber Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut Socinstrasse 57, Postfach, 4002 Basel CH. Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke Swiss TPH ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Swiss TPH ((fig.)), eingetragen durch Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.