Home  »  Meldung vom 27.08.2020  »  Marke Wirtschaft aus einer Hand von Immobilien & Business Verlags AG

Wirtschaft aus einer Hand (601466)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.06.2010



Details zur Marke Wirtschaft aus einer Hand

Gesuch Nr.

50983/2010

Wortmarke

Wirtschaft aus einer Hand

Eintrag ins Markenregister

10.06.2010

Hinterlegungs­datum

01.02.2010

Eintragsänderung

10.06.2010

Ablauf Schutzfrist

01.02.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 41

Löschdatum

26.08.2020

Inhaber

Immobilien & Business Verlags AG
Grubenstrasse 56
8045 Zürich CH
 

Vertreter

SH Treuhand
Wanderstrasse 67
4054 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Zeitschriften in elektronischer Form.

Klasse 16

Zeitschriften.

Klasse 41

Herausgabe von Magazinen und Zeitschriften auf elektonischem Weg.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Wirtschaft aus einer Hand

Markeneintragung: Die Markennummer 601466 gehört zu der Wortmarke «Wirtschaft aus einer Hand» von Immobilien & Business Verlags AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 601466 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. August 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 601466 gehört dem Inhaber Immobilien & Business Verlags AG Grubenstrasse 56, 8045 Zürich CH. Immobilien & Business Verlags AG wird vertreten durch SH Treuhand Wanderstrasse 67, 4054 Basel CH.


Marke Wirtschaft aus einer Hand mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Wirtschaft aus einer Hand, eingetragen durch Immobilien & Business Verlags AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.