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Bildmarke TRUNS SWITZERLAND Since 1912 von Martin Zindel ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.06.2010

Bildmarke 600970

Details zur Marke TRUNS SWITZERLAND Since 1912 ((fig.))

Gesuch Nr.

64030/2009

Bildmarke

TRUNS SWITZERLAND Since 1912 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.06.2010

Hinterlegungs­datum

11.12.2009

Eintragsänderung

01.06.2010

Ablauf Schutzfrist

11.12.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

24, 25

Inhaber

Martin Zindel
Bahnhofstrasse 36
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 24

Webstoffe und Textilwaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Bettdecken, Tischdecken; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TRUNS SWITZERLAND Since 1912 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 600970 gehört zu der Bildmarke «-» von Martin Zindel. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 600970 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Juli 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 600970 gehört dem Inhaber Martin Zindel Bahnhofstrasse 36, 7302 Landquart CH. Der Inhaber Martin Zindel hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke TRUNS SWITZERLAND Since 1912 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TRUNS SWITZERLAND Since 1912 ((fig.)), eingetragen durch Martin Zindel, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.