Home  »  Meldung vom 26.11.2025  »  Marke SUVRETTA HOUSE ((fig.)) von AG Suvretta-Haus

SUVRETTA HOUSE ((fig.)) (600174)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.05.2010

Bildmarke 600174

Details zur Marke SUVRETTA HOUSE ((fig.))

Gesuch Nr.

50066/2010

Bildmarke

SUVRETTA HOUSE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.05.2010

Hinterlegungs­datum

05.01.2010

Eintragsänderung

07.05.2010

Ablauf Schutzfrist

05.01.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 14, 16, 18, 21, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 41, 43

Inhaber

AG Suvretta-Haus
Via Chasellas 1
7500 St. Moritz CH
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Seifen, Parfümerien, ätherische Oele, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Shampoos, Pflegespülungen für die Haare, Haarwässer; Zahnpasta; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 14

Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 16

Druckereierzeugnisse; Photographien; Postkarten, Poster; Kalender; Zeitungen, Zeitschriften, Bücher; Buchbinderartikel; Schreibwaren; Agendas, Agendahalter; Schreibtischgarnituren; Schreibblöcke, Briefpapier, Briefumschläge; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 18

Handtaschen aus Leder, Reise- und Handkoffer; Attaché-Koffer; Brieftaschen; Regenschirme; Sonnenschirme und Spazierstöcke; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 21

Kleine von Hand betriebene Geräte und Apparate für Haushalt und Küche; Glas-, Porzellan- und Steingutwaren für Haushalt und Küche; Kunstgegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 28

Spielkarten schweizerischer Herkunft.

Klasse 29

Fisch, Thunfisch, Nahrungsmittel aus Fisch, Geflügel; Krustentiere (nicht lebend); Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Rosinen, Gewürzgurken; Suppen und Präparate für die Zubereitung von Suppen; Pommes Frites, Kartoffelchips und andere Kartoffelprodukte; Fertigmahlzeiten auf der Basis von Fleisch, Fisch, Meeresfrüchten, Gemüse, Pilzen oder Früchten; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Marmelade, Haselnusspaste, Fruchtsaucen; Fruchtmuse; Eier, Milch und Milchprodukte; Milchpulver; Joghurt, Butter, Margarine, Rahm, Kaffeerahm, Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil; Speiseöle und -fette; Fleisch- und Gemüsepasteten, gewürzte Snacks auf der Basis von Fleisch, Fisch, Meeresfrüchten, Gemüse oder Früchten; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft; Fleisch, Speck, Schinken, Wild, Wurstwaren und Käse; die vorgenannten Waren aus Graubünden.

Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Getreideflocken und andere Getreideprodukte für das Frühstück, Spaghettis, Nudeln, Makkaronis und andere Teigwaren; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Pralinen, Biskuits, Kuchen, Kekse und Konfekt, Zuckerwaren; Speiseeis; Pizzas und Fertigmahlzeiten auf der Basis von Getreide, Reis oder Kartoffeln, gewürzte Snacks auf der Basis von Kartoffeln, Reis oder Getreide; Schokolade und Schokoladeprodukte; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Mayonnaise, Essig, Saucen (Würzmittel); Salatsaucen; Gewürze, Kühleis; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit in Klasse 31 enthalten; lebende Tiere; lebende Krustentiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel, Futter für Haustiere, Malz; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 32

Biere; Sodawasser, kohlesäurehaltige und andere alkoholfreie Getränke; Süssgetränke; Isotonische Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft; Mineralwasser und Tischwasser aus Graubünden.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), Likör, Spirituosen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft; Wein aus Graubünden.

Klasse 35

Durchführung von wirtschaftlichen Veranstaltungen.

Klasse 41

Veröffentlichung und Herausgabe von periodisch erscheinenden und anderen Druckereierzeugnissen; elektronische Publikationen über das Internet; Betrieb von Clubs (Unterhaltung) und Discotheken; Durchführung von sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen; Durchführung von Kongressen, Konferenzen, Symposien und Seminaren; Unterhaltung.

Klasse 43

Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Betrieb von Hotels, Restaurants, Cafés, Cafeterias, Bars, Snackbars; Catering; Hotelreservierungen; Vermietung von Räumlichkeiten für Kongresse, Konferenzen, Symposien und Seminare.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SUVRETTA HOUSE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 600174 gehört zu der Bildmarke «SUVRETTA HOUSE ((fig.))» von AG Suvretta-Haus. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 600174 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Mai 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 600174 gehört dem Inhaber AG Suvretta-Haus Via Chasellas 1, 7500 St. Moritz CH. AG Suvretta-Haus wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke SUVRETTA HOUSE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SUVRETTA HOUSE ((fig.)), eingetragen durch AG Suvretta-Haus, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.