Home  »  Meldung vom 27.08.2019  »  Henris RESTAURANT / LOUNGE von Genossenschaft ZFV-Unternehmungen

Bildmarke Henris RESTAURANT / LOUNGE von Genossenschaft ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.05.2010

Bildmarke 600000

Details zur Marke Henris RESTAURANT / LOUNGE ((fig.))

Gesuch Nr.

51742/2010

Bildmarke

Henris RESTAURANT / LOUNGE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.05.2010

Hinterlegungs­datum

21.02.2010

Eintragsänderung

04.05.2010

Ablauf Schutzfrist

21.02.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Farbanspruch

Weinrot.

Inhaber

Genossenschaft ZFV-Unternehmungen
Flüelastrasse 51
8047 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Henris RESTAURANT / LOUNGE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 600000 gehört zu der Bildmarke «-» von Genossenschaft ZFV-Unternehmungen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 600000 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. August 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 600000 gehört dem Inhaber Genossenschaft ZFV-Unternehmungen Flüelastrasse 51, 8047 Zürich CH. Der Inhaber Genossenschaft ZFV-Unternehmungen hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Henris RESTAURANT / LOUNGE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Henris RESTAURANT / LOUNGE ((fig.)), eingetragen durch Genossenschaft ZFV-Unternehmungen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.