Home  »  Meldung vom 13.02.2025  »  Marke WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.)) von Bataillard AG

WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.)) (599767)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 599767

Details zur Marke WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

63325/2009

Bildmarke

WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.04.2010

Hinterlegungs­datum

24.03.2010

Ablauf Schutzfrist

24.03.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33, 39

Inhaber

Bataillard AG
Hasenmoosstrasse 33
6023 Rothenburg CH
 

Vertreter

Araucaria Point Sàrl
Rue de I'Arquebuse 22
1204 Genève CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 599767 gehört zu der Bildmarke «WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.))» von Bataillard AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 599767 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 599767 gehört dem Inhaber Bataillard AG Hasenmoosstrasse 33, 6023 Rothenburg CH. Bataillard AG wird vertreten durch Araucaria Point Sàrl Rue de I'Arquebuse 22, 1204 Genève CH.


Marke WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.)), eingetragen durch Bataillard AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.