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Bildmarke WYHUS Weingenuss aus gutem Haus von Bataillard ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.04.2010

Bildmarke 599767

Details zur Marke WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.))

Gesuch Nr.

63325/2009

Bildmarke

WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.04.2010

Hinterlegungs­datum

24.03.2010

Eintragsänderung

27.04.2010

Ablauf Schutzfrist

24.03.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33, 39

Inhaber

Bataillard AG
Hasenmoosstrasse 33
6023 Rothenburg CH
 

Vertreter

Araucaria Point Sàrl
Rue de I'Arquebuse 22
1204 Genève CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Klasse 39

Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 599767 gehört zu der Bildmarke «-» von Bataillard AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 599767 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juli 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 599767 gehört dem Inhaber Bataillard AG Hasenmoosstrasse 33, 6023 Rothenburg CH. Bataillard AG wird vertreten durch Araucaria Point Sàrl Rue de I'Arquebuse 22, 1204 Genève CH.


Marke WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WYHUS Weingenuss aus gutem Haus ((fig.)), eingetragen durch Bataillard AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.