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Wortmarke passatempo von RPL Trading AG - Markeneintrag Nr. 598939


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 31.03.2010



Details zur Marke passatempo

Gesuch Nr.

50079/2010

Wortmarke

passatempo

Eintrag ins Markenregister

31.03.2010

Hinterlegungs­datum

05.01.2010

Eintragsänderung

31.03.2010

Ablauf Schutzfrist

05.01.2020

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 18, 25

Löschdatum

29.07.2020

Inhaber

RPL Trading AG
Bergmattenweg 34
4148 Pfeffingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Häute und Felle; Reisekoffer, Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen; Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag passatempo

Markeneintragung: Die Markennummer 598939 gehört zu der Wortmarke «passatempo» von RPL Trading AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 598939 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Juli 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 598939 gehört dem Inhaber RPL Trading AG Bergmattenweg 34, 4148 Pfeffingen CH. Der Inhaber RPL Trading AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke passatempo mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke passatempo, eingetragen durch RPL Trading AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.