Home  »  Meldung vom 15.12.2023  »  Marke TINGA von Rivella Aktiengesellschaft

Wortmarke TINGA von Rivella Aktiengesellschaft - ... 598913


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 31.03.2010



Details zur Marke TINGA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

50555/2010

Wortmarke

TINGA

Eintrag ins Markenregister

31.03.2010

Hinterlegungs­datum

20.01.2010

Eintragsänderung

31.03.2010

Ablauf Schutzfrist

20.01.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

Rivella Aktiengesellschaft
Neue Industriestrasse 10
4852 Rothrist CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Alkoholfreie Getränke, Sirupe und Fruchsäfte; Fruchtkonzentrate zur Herstellung von alkoholfreien Getränken.

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag TINGA

Markeneintragung: Die Markennummer 598913 gehört zu der Wortmarke «TINGA» von Rivella Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 598913 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 598913 gehört dem Inhaber Rivella Aktiengesellschaft Neue Industriestrasse 10, 4852 Rothrist CH. Rivella Aktiengesellschaft wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke TINGA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke TINGA, eingetragen durch Rivella Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.