Home  »  Meldung vom 05.06.2019  »  Marke CANAL-G von Lanz Oensingen AG

Wortmarke CANAL-G von Lanz Oensingen AG - Markeneintrag Nr. 597778


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.03.2010



Details zur Marke CANAL-G

Gesuch Nr.

62882/2009

Wortmarke

CANAL-G

Eintrag ins Markenregister

10.03.2010

Hinterlegungs­datum

18.11.2009

Eintragsänderung

10.03.2010

Ablauf Schutzfrist

18.11.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6

Inhaber

Lanz Oensingen AG
Südringstrasse 2
4702 Oensingen CH
 

Vertreter

Peter Rutz
c/o RUTZ & PARTNER, Alpenstrasse 14, Postfach 7627
6302 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabelführungsvorrichtungen aus Metall; Installationsvorrichtungen aus Metall; Halterungen und Verbindungsvorrichtungen, insbesondere Deckenstützen, aus Metall.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CANAL-G

Markeneintragung: Die Markennummer 597778 gehört zu der Wortmarke «CANAL-G» von Lanz Oensingen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 597778 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Juni 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 597778 gehört dem Inhaber Lanz Oensingen AG Südringstrasse 2, 4702 Oensingen CH. Lanz Oensingen AG wird vertreten durch Peter Rutz c/o RUTZ & PARTNER, Alpenstrasse 14, Postfach 7627, 6302 Zug CH.


Marke CANAL-G mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CANAL-G, eingetragen durch Lanz Oensingen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.