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Wortmarke Shinsen von Tasted Food AG - Markeneintrag Nr. 597114


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.02.2010



Details zur Marke Shinsen

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

52592/2009

Wortmarke

Shinsen

Eintrag ins Markenregister

22.02.2010

Hinterlegungs­datum

09.03.2009

Eintragsänderung

22.02.2010

Ablauf Schutzfrist

09.03.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 32, 33, 43

Inhaber

Tasted Food AG
Staffelstrasse 10
8045 Zürich CH
 

Vertreter

THOUVENIN Rechtsanwälte
Klausstrasse 33
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, gekochtes Gemüse.

Klasse 30

Reis, Saucen (Würzmittel), Sushi, Speiseeis.

Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Shinsen

Markeneintragung: Die Markennummer 597114 gehört zu der Wortmarke «Shinsen» von Tasted Food AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 597114 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. März 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 597114 gehört dem Inhaber Tasted Food AG Staffelstrasse 10, 8045 Zürich CH. Tasted Food AG wird vertreten durch THOUVENIN Rechtsanwälte Klausstrasse 33, 8034 Zürich CH.


Marke Shinsen mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Shinsen, eingetragen durch Tasted Food AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.