Details zur Marke Bambuli Bambulino
Marken Nr.
Gesuch Nr.
64705/2009
Wortmarke
Bambuli Bambulino
Eintrag ins Markenregister
16.02.2010
Hinterlegungsdatum
23.12.2009
Eintragsänderung
16.02.2010
Ablauf Schutzfrist
23.12.2019
Status Marke
gelöscht
Nizza-Klassifikation Nr.
28, 41, 45
Löschdatum
16.07.2020
Inhaber
Lindenstrasse 14
8155 Niederhasli CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 28
Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; Spielkarten.
Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 45
Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten oder Personen; Dienstleistungen eines Detektivs; Babysitting; Begleitung von Personen als Gesellschafter, Mediation; Ehevermittlung, Vermittlung von Bekanntschaften; Erstellung von Horoskopen; Bestattungen, Feuerbestattungen, Organisation von religiösen Veranstaltungen; Vermietung von Bekleidungsstücken.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Bambuli Bambulino
Markeneintragung: Die Markennummer 596911 gehört zu der Wortmarke «Bambuli Bambulino» von Daniel Frei. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 596911 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juli 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 596911 gehört dem Inhaber Daniel Frei Lindenstrasse 14, 8155 Niederhasli CH. Der Inhaber Daniel Frei hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Bambuli Bambulino mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Bambuli Bambulino, eingetragen durch Daniel Frei, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)