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Bildmarke NAPOLEON III Blonde Impériale von Napoleonmuseum ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.02.2010

Bildmarke 596541

Details zur Marke NAPOLEON III Blonde Impériale ((fig.))

Gesuch Nr.

62455/2009

Bildmarke

NAPOLEON III Blonde Impériale ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.02.2010

Hinterlegungs­datum

10.11.2009

Eintragsänderung

04.02.2010

Ablauf Schutzfrist

10.11.2019

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Löschdatum

05.06.2020

Inhaber

Napoleonmuseum Thurgau
Schloss & Park Arenenberg
8268 Salenstein CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NAPOLEON III Blonde Impériale ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 596541 gehört zu der Bildmarke «-» von Napoleonmuseum Thurgau. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 596541 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Juni 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 596541 gehört dem Inhaber Napoleonmuseum Thurgau Schloss & Park Arenenberg, 8268 Salenstein CH. Der Inhaber Napoleonmuseum Thurgau hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke NAPOLEON III Blonde Impériale ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NAPOLEON III Blonde Impériale ((fig.)), eingetragen durch Napoleonmuseum Thurgau, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.