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Wortmarke iHome von Ruedi Schultheiss - Markeneintrag Nr. 59588/2015


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 21.07.2017



Details zur Marke iHome

Gesuch Nr.

Wortmarke

iHome

Hinterlegungs­datum

21.07.2017

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 35, 36, 37, 38, 41, 43

Inhaber

Ruedi Schultheiss
Hohlenweg 13
2564 Bellmund CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag iHome

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 59588/2015 gehört zum Markengesuch von Ruedi Schultheiss. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 59588/2015 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. August 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 59588/2015 / Wortmarke iHome von Ruedi Schultheiss - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Ruedi Schultheiss Hohlenweg 13, 2564 Bellmund CH. Der Inhaber Ruedi Schultheiss hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke iHome mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke iHome, eingetragen durch Ruedi Schultheiss, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.