Home  »  Meldung vom 28.05.2019  »  Marke Tells Grill-Pfeile von FF Frischfleisch AG

Wortmarke Tells Grill-Pfeile von FF Frischfleisch AG - ... 595691


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.01.2010



Details zur Marke Tells Grill-Pfeile

Gesuch Nr.

56487/2009

Wortmarke

Tells Grill-Pfeile

Eintrag ins Markenregister

15.01.2010

Hinterlegungs­datum

12.06.2009

Eintragsänderung

15.01.2010

Ablauf Schutzfrist

12.06.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Inhaber

FF Frischfleisch AG
Zeughausstrasse 14
6210 Sursee CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle, Speisefette; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Tells Grill-Pfeile

Markeneintragung: Die Markennummer 595691 gehört zu der Wortmarke «Tells Grill-Pfeile» von FF Frischfleisch AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 595691 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Mai 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 595691 gehört dem Inhaber FF Frischfleisch AG Zeughausstrasse 14, 6210 Sursee CH. Der Inhaber FF Frischfleisch AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Tells Grill-Pfeile mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Tells Grill-Pfeile, eingetragen durch FF Frischfleisch AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.