Home  »  Meldung vom 02.03.2020  »  Marke Genussmarsch von Jugend- und Kulturkommission Staffelbach,c/o Urs Müller

Wortmarke Genussmarsch von Jugend- und Kulturkommission ... 595588


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.01.2010



Details zur Marke Genussmarsch

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

58558/2009

Wortmarke

Genussmarsch

Eintrag ins Markenregister

13.01.2010

Hinterlegungs­datum

04.08.2009

Eintragsänderung

13.01.2010

Ablauf Schutzfrist

04.08.2019

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Löschdatum

28.02.2020

Inhaber

Jugend- und Kulturkommission Staffelbach,c/o Urs Müller
Bühl 44
5053 Staffelbach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Genussmarsch

Markeneintragung: Die Markennummer 595588 gehört zu der Wortmarke «Genussmarsch» von Jugend- und Kulturkommission Staffelbach,c/o Urs Müller. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 595588 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Februar 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 595588 gehört dem Inhaber Jugend- und Kulturkommission Staffelbach,c/o Urs Müller Bühl 44, 5053 Staffelbach CH. Der Inhaber Jugend- und Kulturkommission Staffelbach,c/o Urs Müller hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Genussmarsch mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Genussmarsch, eingetragen durch Jugend- und Kulturkommission Staffelbach,c/o Urs Müller, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.