Home  »  Meldung vom 22.09.2020  »  Marke SWISSBOARD von Glas Trösch Holding AG

Wortmarke SWISSBOARD von Glas Trösch Holding AG - ... 595088


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Nidwalden  NW (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.12.2009



Details zur Marke SWISSBOARD

Gesuch Nr.

51860/2009

Wortmarke

SWISSBOARD

Eintrag ins Markenregister

24.12.2009

Hinterlegungs­datum

19.02.2009

Eintragsänderung

24.12.2009

Ablauf Schutzfrist

19.02.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

20

Inhaber

Glas Trösch Holding AG
Stanserstrasse 97
6374 Buochs CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Bern),
Eigerstrasse 2, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Spiegel, Glaselemente für den Wohnbereich, für Ladeneinrichtungs- und Ausstellungszwecke; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISSBOARD

Markeneintragung: Die Markennummer 595088 gehört zu der Wortmarke «SWISSBOARD» von Glas Trösch Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 595088 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. September 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 595088 gehört dem Inhaber Glas Trösch Holding AG Stanserstrasse 97, 6374 Buochs CH. Glas Trösch Holding AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Bern), Eigerstrasse 2, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke SWISSBOARD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWISSBOARD, eingetragen durch Glas Trösch Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.