Home  »  Meldung vom 16.03.2020  »  Marke APPLEDOR von Distillerie Studer & Co AG

Wortmarke APPLEDOR von Distillerie Studer & Co AG - ... 594925


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.12.2009



Details zur Marke APPLEDOR

Gesuch Nr.

59003/2009

Wortmarke

APPLEDOR

Eintrag ins Markenregister

18.12.2009

Hinterlegungs­datum

17.08.2009

Eintragsänderung

18.12.2009

Ablauf Schutzfrist

17.08.2019

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Löschdatum

13.03.2020

Inhaber

Distillerie Studer & Co AG
Freiheim im Mösli
6182 Escholzmatt CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Alkoholfreie Getränke (mit Ausnahme von Mineralwässer und kohlensäurehaltigen Wässer); Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).



Zusammenfassung zum Markeneintrag APPLEDOR

Markeneintragung: Die Markennummer 594925 gehört zu der Wortmarke «APPLEDOR» von Distillerie Studer & Co AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 594925 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. März 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 594925 gehört dem Inhaber Distillerie Studer & Co AG Freiheim im Mösli, 6182 Escholzmatt CH. Distillerie Studer & Co AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke APPLEDOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke APPLEDOR, eingetragen durch Distillerie Studer & Co AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.