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Bildmarke Collection ROYALE von St. Jakobskellerei Schuler ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.12.2009

Bildmarke 594510

Details zur Marke Collection ROYALE ((fig.))

Gesuch Nr.

59150/2009

Bildmarke

Collection ROYALE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.12.2009

Hinterlegungs­datum

20.08.2009

Eintragsänderung

09.12.2009

Ablauf Schutzfrist

20.08.2019

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33

 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Apollostrasse 2, Postfach 1021
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).



Zusammenfassung zum Markeneintrag Collection ROYALE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 594510 gehört zu der Bildmarke «-» von St. Jakobskellerei Schuler & Cie. AG,ehemals Johann Jakob Castell & Cie.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 594510 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Dezember 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 594510 gehört dem Inhaber St. Jakobskellerei Schuler & Cie. AG,ehemals Johann Jakob Castell & Cie. Franzosenstrasse 14, 6423 Seewen CH. St. Jakobskellerei Schuler & Cie. AG,ehemals Johann Jakob Castell & Cie. wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich CH.


Marke Collection ROYALE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Collection ROYALE ((fig.)), eingetragen durch St. Jakobskellerei Schuler & Cie. AG,ehemals Johann Jakob Castell & Cie., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.