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Wortmarke JARIN von Alexander E.Triebold - Markeneintrag Nr. 59408/2010


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.12.2010



Details zur Marke JARIN

Gesuch Nr.

Wortmarke

JARIN

Hinterlegungs­datum

07.09.2010

Ablauf Schutzfrist

07.09.2020

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 18, 25

Löschdatum

16.12.2010

Inhaber

Alexander E.Triebold
Weiherweg 60, Postfach 30
4009 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Häute und Felle; Reisekoffer, Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen; Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag JARIN

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 59408/2010 gehört zum Markengesuch von Alexander E.Triebold. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 59408/2010 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Dezember 2010 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 59408/2010 / Wortmarke JARIN von Alexander E.Triebold - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Alexander E.Triebold Weiherweg 60, Postfach 30, 4009 Basel CH. Der Inhaber Alexander E.Triebold hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke JARIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JARIN, eingetragen durch Alexander E.Triebold, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.