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Bildmarke LPG LaserLine von Niterra Co., Ltd. ...


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.11.2009

Bildmarke 594079

Details zur Marke LPG LaserLine ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

54838/2009

Bildmarke

LPG LaserLine ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.11.2009

Hinterlegungs­datum

04.05.2009

Eintragsänderung

27.11.2009

Ablauf Schutzfrist

04.05.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Inhaber

Niterra Co., Ltd.
1-1-1, Higashisakura, Higashi-ku
Nagoya-shi JP
 

Vertreter

Bovard AG,Patent- und Markenanwälte
Optingenstrasse 16
3013 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Entflammungs- und Entzündungsgeräte sowie Zubehör als Teile von Explosionsmotoren und Verbrennungskraftmaschinen aller Art, nämlich Zündkerzen, Glühkerzen, Zündkerzenkappen, Zündkerzenkabel und Zündspulen für Zündkerzen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LPG LaserLine ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 594079 gehört zu der Bildmarke «-» von Niterra Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 594079 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Juni 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 594079 gehört dem Inhaber Niterra Co., Ltd. 1-1-1, Higashisakura, Higashi-ku, Nagoya-shi JP. Niterra Co., Ltd. wird vertreten durch Bovard AG,Patent- und Markenanwälte Optingenstrasse 16, 3013 Bern CH.


Marke LPG LaserLine ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke LPG LaserLine ((fig.)), eingetragen durch Niterra Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.